Dimissoriale
Sie sind Gemeindemitglied einer unserer Kirchgemeinden und möchten eine kirchliche Amtshandlung (Taufe, Trauung, Bestattung) für sich selbst oder für ein Gemeindemitglied in einer anderen Kirchgemeinde vollziehen lassen. In diesem Fall benötigen Sie die Dimissoriale. Es handelt sich um eine Bescheinigung, mit welcher Ihre Gemeindepfarrerin bzw. Ihr Gemeindepfarrer die Amtshandlung einem anderen Geistlichen oder einer anderen Geistlichen überlässt. Bitte setzen Sie sich wegen einer Dimissoriale mit unserer Verwaltung in Verbindung.