Kirchenvorstandswahl 2026

Wahlergebnisse der Kirchenvorstandswahl vom 20. September 2026:

Gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 3 KBVO kann jeder Wahlberechtigte innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe der Wahlergebnis schriftlich und begründet Einspruch gegen das Wahlverfahren einlegen.

Nach dem Ortsgesetz des Ev.-Luth. Kirchspiels Maria und Martha Pulsnitz können 3 weitere Kirchenvorsteher berufen werden.


Kirchenvorstandsbildungsordnung der EVLKS