Patenbescheinigung

Eine Patenbescheinigung dokumentiert die Berechtigung, die Taufpatenschaft bei einem Kind zu übernehmen und wird in der Kirchgemeinde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt. Sind Sie also von den Eltern eines Täuflings angefragt und möchten diese Patenschaft übernehmen, setzen Sie sich bitte mit unserer Verwaltung in Verbindung.

Hier erfolgt, nach Überprüfung der Angaben unserer Gemeindemitgliederkartei, die Ausstellung der Patenbescheinigung. Überreicht wird diese Patenbescheinigung durch Ihre Gemeindepfarrerin bzw. ihren Gemeindepfarrer während eines zu vereinbarenden Termins im Rahmen eines Patengesprächs.


Ev.-Luth. Kirchspiel Maria und Martha Pulsnitz

Kirchliche Verwaltung und Friedhofsverwaltung
Kirchplatz 1, 01896 Pulsnitz
01896 Pulsnitz
Telefon: 035955 72355
Fax: 035955 749666
E-Mail: