Umgemeindung
Umgemeindungen werden beim Kirchenvorstand der Kirchgemeinde beantragt, in welcher Sie Mitglied werden möchten. Dieser Antrag erfolgt formlos und unter Nennung aller Familienmitglieder, für welche die Umgemeindung beantragt wird. Ab Erreichen der Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr müssen Kinder und alle Erwachsenen diesem Umgemeindungsantrag durch eigene Unterschrift zustimmen.
Über den Umgemeindungsantrag wird in beiden Kirchenvorständen (abgebende und aufnehmende Kirchgemeinde) beraten, bei entsprechender Zustimmung erhält die Umgemeindung ihre Gültigkeit und Sie werden von der aufnehmenden Kirchgemeinde informiert.